Bestäubung mit Gehörnte Mauerbienen

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ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN METSELBIJEN.NL

De Bijen bestuivingstechniek – 2020

Versie december 2020

In diesen Lieferbedingungen haben unten stehende Begriffe die folgende Bedeutung:

Lieferbedingungen: Diese allgemeinen Lieferbedingungen.

Schriftlich: Bedeutet Benachrichtigungen per Post, Fax oder elektronisch.

Andere Partei oder Käufer: Die Partei, mit der die Bestäubungstechnologie von De Bijen Bestuivingstechniek eine Vereinbarung abschließt

Verkäufer: De Bijen bestuivingstechniek.

Bienenkasten: Für die Unterbringung einer Population von Mauerbienen, der Nistgänge und der Bienenlarven, die sich in den Nistgängen befinden.

Saison: Der Zeitraum vom 1. November bis 31. Oktober des folgenden Jahres

Diese Bedingungen gelten für alle Transaktionen von De Bijen Bestuivingstechniek vof über die Website www.metselbijen.nl, im Folgenden als De Bijen bezeichnet. Im Falle von Widersprüchlichkeit mit den Geschäftsbedingungen des Käufers haben die Bestimmungen von De Bijen Vorrang, es sei denn, De Bijen hat die Geschäftsbedingungen des Käufers schriftlich anerkannt und die Anwendbarkeit ihrer eigenen Geschäftsbedingungen ausdrücklich abge¬lehnt. Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit De Bijen erkennt der Käufer an, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und diesen zustimmt.

Artikel 1. Angebote und Bestätigung

1. Wird die Richtigkeit einer schriftlichen Bestätigung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen bestritten, sind die Parteien daran gebunden. Alle Angebote und Preislisten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Eine Vereinbarung mit De Bijen wird erst nach schriftlicher Bestätigung seitens De Bijen geschlossen.

3. Wenn der Käufer einen Mietvertrag über mehrere Jahre abschließt, muss dieser Vertrag auch vom Käufer gegenüber De Bijen schriftlich bestätigt werden.

Artikel 2. Preise, Rabatt, Zahlungs- und Versandkosten.

1. Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle Preise exklusive Mehrwertsteuer.

2. Die Preise legen die Dienstleistung für eine Saison fest. Die Höhe des Preises hängt von der Anzahl der gemieteten oder gekauften Bienenkästen und der Art der Vereinbarung ab.

3. De Bijen hat das Recht, die Preise für die gemieteten und / oder gekauften Bienenkästen nach jeder Saison und spätestens vor dem 1. März des folgenden Kalenderjahres anzupassen.

4. Die angepassten Preise werden über die Website www.metselbijen.nl bekannt gegeben

5. Die angepassten Preise gelten für Vereinbarungen, die nach dem Zeitpunkt der Anpassung geschlossen wurden, es sei denn, es handelt sich um eine Vereinbarung über mehrere Jahre. In diesem Fall wird die Anpassung der Preise innerhalb der Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Anpassung über die Website www.metselbijen.nl wirksam

6. Ein Käufer, der einen Vertrag über mehrere Jahre abschließt, hat in der zweiten Saison nach Abschluss des Vertrags Anspruch auf einen Rabatt von fünf Euro pro gemietetem Bienenkasten. Zehn Euro Rabatt pro gemietetem Bienenkasten in der dritten Saison nach Annahme des Vertrags und fünfzehn Euro Rabatt pro gemietetem Bienenkasten in der vierten Saison und in allen folgenden Saisons nach Annahme des Vertrags.

7. Der Rabatt, auf den der Käufer, der für mehrere Jahre einen Vertrag abschließt, Anspruch hat, wird auf den aktuellen Preis für einen gemieteten Bienenkasten für die aktuelle Saison gewährt.

8. Die Zahlung erfolgt vor Lieferung (für Bestellungen über den Webshop unter www.metselbijen.nl) oder spätestens 28 Tage nach Erhalt der Rechnung.

9. Die Versandkosten für den Versand der Bienenkästen gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandkosten für die Rückgabe der Bienenkästen trägt der Verkäufer. Der Verkäufer bestimmt die Wahl eines Spediteurs.

10. Die Versandkosten sind die geltenden Preise des niederländischen Lieferservices für die Niederlande und das Ausland, einschließlich einer Verpackungsgebühr.

Artikel 3. Art der Dienstleistungen für Vermietung, Bienenkästen und Eigentum

1. Die von De Bijen für die Vermietung von Bienenkästen während einer Saison erbrachten Dienstleistungen umfassen:
a. Lieferung der vereinbarten Anzahl Bienenkästen.
b. Das Abholen der vereinbarten Anzahl Bienenkästen in einem Umkreis von 65 km um Nijmegen ab Mitte August.
c. Bereitstellung geeigneter Kartons für die Rückgabe der Bienenkästen außerhalb eines Radius von 65 km um Nijmegen ab Mitte August.

2. Die Aufstellung, das Lagern und die Rückgabe der Bienenkästen muss vom Käufer gemäß den Anweisungen erfolgen.

3. Es ist nicht gestattet, die Mauerbienenkokons und / oder die Nistgänge aus den Bienenkästen zu entfernen.

4. Es ist nicht gestattet, Bienenkästen an Dritte weiterzugeben.

5. Während des Zeitraums, in dem sich die Bienenkästen beim Käufer befinden, ist der Käufer verpflichtet, alles zu tun, um eine falsche Verwendung und Beschädigung der Bienenkästen zu verhindern.

6. Die Bienenkästen bleiben Eigentum von De Bijen, sofern nicht anders vereinbart.

7. Schwerwiegende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, Bienenkrankheiten oder Bienentodesfälle, die unvorhersehbare Folgen für die Erbringung der Dienstleistung haben, entbinden die Vertragsparteien für die Dauer der Wirkung der Ereignisse von ihrer Leistungsverpflichtung, auch wenn die Vertragsparteien dadurch in Verzug geraten.

Artikel 4. Lieferzeit, Lieferung und Erhalt.

1. Die Lieferung erfolgt nur an Käufer, die bei Vertragsabschluss im Namen eines Unternehmens handeln

2. Die Lieferzeit wird in Absprache mit dem Käufer festgelegt und von De Bijen so genau wie möglich angestrebt, kann jedoch nur als Zieldatum / -zeitraum angesehen werden.

3. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die geschätzte Lieferzeit überschritten wird. Eine Überschreitung der Lieferzeit ist kein Grund, den Empfang und die Zahlung der bestellten Ware zu stornieren und / oder zu verweigern.

4. Die zu liefernde Ware geht zu Lasten des Käufers, jedoch trägt der Verkäufer das Risiko.. Dieses Risiko geht auf den Käufer über, sobald der Käufer die Ware erhalten hat.

5. Der Käufer ist für die Annahme der Ware verantwortlich. De Bijen beauftragt einen Lieferanten, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Dienstleistungen dieses Lieferanten, insbesondere nicht für das Datum und die Uhrzeit der Lieferung.

6. Reklamationen über die Lieferung, wie etwa Schäden an der Sendung, müssen De Bijen unverzüglich und spätestens am selben Tag mitgeteilt werden.

7. Die von De Bijen gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus früheren oder späteren Vereinbarungen jeglicher Art mit dem Verkäufer erfüllt hat.

Artikel 5. Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages und Rückgabepflicht des Käufers bei der Anmietung von Bienenkästen

1. Der Vertrag beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Käufer
und endet am 31. Oktober eines jeden Jahres, es sei denn, ein Vertrag wurde über mehrere Jahre geschlossen. Eine Vereinbarung, die per Gesetz am 31. Oktober endet, wird automatisch um ein Jahr verlängert und endet per Gesetz am 31. Oktober des folgenden Jahres.

2. Eine über mehrere Jahre geschlossene Vereinbarung endet erst, wenn der Käufer die Vereinbarung unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich kündigt.

3. Die Kündigungsfrist für einen Mehrjahresvertrag beträgt einen Monat.

4. Es ist nicht möglich, eine Vereinbarung für mehrere Jahre zwischen dem 1. Februar und dem 1. Mai zu kündigen.

5. Der Käufer verpflichtet sich, die Bienenkästen zwischen dem 15. August und dem 15. Oktober vollständig und in gutem Zustand zurückzugeben. De Bijen liefert das Rücksendeetikett oder holt die Bienenkästen ab.

6. De Bijen wählt den Lieferanten, wenn es sich um eine Rücksendung per Post handelt.

Artikel 6. Garantie, Verlust und Diebstahl

1. Gehörnte Mauerbienen sind lebendige Tiere, deren Verhalten nicht garantiert werden und von den Erwartungen abweichen kann. Wenn Bienen sterben oder weg fliegen, besteht keine gegenseitige Verpflichtung zum Ausgleich

2. Schäden an Bienenkästen, die auf unsachgemäße Verwendung, Verlust oder Einfluss Dritter zurückzuführen sind, trägt der Käufer. Diebstahl muss der Polizei gemeldet und eine Kopie des Polizeiberichts an De Bijen übermittelt werden.

3. Wird ein gemieteter Bienenkasten vor dem 15. Oktober nicht oder nicht vollständig zurückgegeben, schuldet der Käufer De Bijen einen Betrag von 110 Euro für jeden nicht oder nicht vollständig zurückgegebenen Bienenkasten.

Artikel 7. Intellektuelle Eigentumsrechte (Geistiges Eigentum)

1. Alle Rechte des intellektuellen Eigentums in Bezug auf die durch De Bijen herausgegebenen Werke, Informationen und Informationsträger (und Printouts davon), gehören De Bijen und fallen unter das Copyright.

2. Es ist der Gegenpartei nicht erlaubt irgendeinen Hinweis auf Autorenrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des intellektuellen Eigentums aus dem Material von De Bijen zu entfernen oder zu verändern.

Artikel 8. Haftung

1. Die Haftung von De Bijen für Schaden – worunter auch Schaden zu verstehen ist als Folge von nicht heraus kommenden oder nicht ausfliegenden Mauerbienen – den die Gegenpartei erleidet, weil De Bijen nicht in der Lage ist, einer Vereinbarung nachzukommen, ist ausgeschlossen.

2. Die Haftung von De Bijen für Schaden, den die Gegenpartei durch Ernteausfall erleidet, ist ausgeschlossen

3. Die Haftung von De Bijen für Schaden, den die Gegenpartei durch das Versäumnis erleidet, Mauerbienen in einer angebotenen Nistanlage unterzubringen, ist ausgeschlossen.

4. Die Haftung von De Bijen für die Gesundheit der gelieferten Mauerbienen und / oder Honigbienen, nachdem diese länger als 48 Stunden im Besitz des Käufers sind, ist ausgeschlossen.

5. Die Gegenpartei stellt De Bijen von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von De Bijen geschlossenen Vereinbarungen frei. Die Gewährleistung bezieht sich auch auf alle Schäden und Kosten, die De Bijen im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch erlitten oder gemacht hat.

Artikel 9. Salvatorische Klausel

1. Wenn Teile einer Vereinbarung mit der Gegenpartei und/oder dieser Lieferbedingungen unwirksam zu sein scheinen, betrifft dies nicht die Gültigkeit der ganzen Vereinbarung oder Lieferbedingungen. Die Parteien müssen Ersatz festlegen, der die Intention des ursprünglichen Textes berücksichtigt.

2. Der Umtausch oder die Rückgabe von Waren und / oder Mauerbienen ist nicht möglich.

Artikel 10. Verjährung / Erlöschen

1. Alle Klagen gegen De Bijen, einschließlich Ansprüche auf Schadensersatz, verjähren und / oder verfallen 1 Jahr nachdem die betreffende Forderung oder der betreffende Anspruch entstanden sind.

Artikel 12. Anwendbares Recht / Streitigkeiten

1. Auf alle Vereinbarungen findet das niederländische Recht Anwendung.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und De Bijen ist der Wohnplatz des Verkäufers.

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